Können Sie Maklerkosten von der Steuer absetzen?

Ja, dies ist in einigen Fällen sogar möglich! In welchen genau? Das erklären wir Ihnen hier:

Bei einer Vermietung:

Sollte der Fall eintreten, dass Sie berufsbedingt durch eine Versetzung oder durch die Annahme eines neuen Jobs in eine andere Mietwohnung umziehen müssen, dann können die Maklerkosten durchaus als sogenannte Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

Hinweis: Bitte bedenken Sie, dass dies bei privaten Gründen nicht möglich ist. Auch bei beruflichen Gründen ist eine Steuerabsetzung nicht möglich, wenn es sich um ein Eigenheim handelt.

Sollte der Fall eintreten, dass Sie berufsbedingt durch eine Versetzung oder durch die Annahme eines neuen Jobs eine Zweitwohnung beziehen müssen, dann ist dies ebenfalls von der Steuer absetzbar.

Hinweis: Beachten Sie hierbei, dass das Bestellerprinzip sich ausschließlich auf Vermietung bezieht. Es besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt hat, auch die Kosten tragen muss. Ein Beispiel: Sie ziehen, wie in den ersten beiden Abschnitten beschrieben, aus beruflichen Gründen um, und beauftragen einen Makler, welcher für Sie eine neue Wohnung an Ihrem Arbeitsort findet, dann können Sie dies steuerlich geltend machen.

Bei einem Kauf:

Oder Sie möchten eine Immobilie kaufen, um sie anschließend zu vermieten? Dann wird die Maklerprovision dem Kaufpreis zugerechnet, linear abgeschrieben und als Anschaffungskosten von der Steuer abgesetzt (Vereinigte Lohnsteuerhilfe).

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Schauen Sie sich doch gerne unseren Artikel zum Thema Maklerkosten an:

Allgemeines zum Thema Maklerkosten

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