Ist ein Hausverkauf trotz laufender Finanzierung möglich?
Möchte jemand sein Haus verkaufen, dann kann es sein, dass dieses noch mit einem Kredit bzw. mit einer Grundschuld belastet ist. Doch ein Verkauf ist dennoch möglich. Wie? Das erklären wir Ihnen ausführlich im folgenden Beitrag.
Hausverkauf trotz laufender Finanzierung
Um die Anfangsfrage vorweg zu nehmen: Ja, ein solcher Verkauf ist durchaus möglich, wenn die bestehenden Verbindlichkeiten getilgt werden können, da sowohl die Bank als auch der Kreditnehmer an den abgeschlossenen Darlehensvertrag gebunden sind.
Stichwort Vorfälligkeitsentschädigung
Wenn Sie sich mit dieser Thematik beschäftigen, werden sie zwangsläufig auch über den Begriff der Vorfälligkeitsentschädigung stolpern. Doch was genau können wir darunter verstehen? Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Betrag, den ein Kreditnehmer an die Bank zahlen muss, wenn er einen Kredit vorzeitig kündigen möchte. Beendet der Kreditnehmer noch innerhalb der Zinsbindung die Laufzeit seines Darlehens, aufgrund des Verkaufes seines Hauses, dann steht der Bank Schadensersatz zu. Diese Summe liegt bei einem Hausverkauf ziemlich hoch. Der exakte Betrag ist abhängig von der Schwere der außerplanmäßigen Beendigung des Darlehensverhältnisses, von der Restschuld sowie von der Restlaufzeit. Aber: Besteht ihr Darlehen mindestens schon 10 Jahre oder auch länger, dann können Sie dieses kündigen ohne die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Beachten Sie hierbei bitte die Kündigungsfrist von 6 Monaten.
Das alte Haus verkaufen, um eine neue Immobilie zu erwerben?
Wer sein Haus verkaufen und direkt eine neue Immobilie erwerben möchte, der sollte seinen bestehenden Kreditvertrag möglichst vorerst nicht kündigen. Die neue Immobilie kann nämlich als Kreditsicherheit in den Vertrag eingebracht werden.
Hinweis: Beachten Sie hierbei bitte, dass Ihre Bank zustimmen muss. Ansonsten ist diese Variante leider nicht möglich.
Eine Alternative: Es besteht die Möglichkeit, dass der zukünftige Käufer in den bestehenden Kreditvertrag einsteigt. Doch natürlich ist es nicht selbstverständlich, dass der Käufer diese Belastung übernimmt. Kommt es dennoch zu einer solchen Einigung, dann muss der Verkäufer keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, sondern lediglich die Bearbeitungsgebühren.
Hinweis: Auch in diesem Fall benötigen Sie die Zustimmung Ihrer Bank. Diese ist abhängig von der Bonität des neuen Schuldners.
Eine Alternative: Es besteht die Möglichkeit, dass der zukünftige Käufer in den bestehenden Kreditvertrag einsteigt. Doch natürlich ist es nicht selbstverständlich, dass der Käufer diese Belastung übernimmt. Kommt es dennoch zu einer solchen Einigung, dann muss der Verkäufer keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, sondern lediglich die Bearbeitungsgebühren.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Schauen Sie gerne auch unseren Artikel zum Thema Nach der Übergabe an:
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